Aufnahme- und Beitragsordnung

Basis ist der §15 "Beiträge" der Satzung des Tennisclub "Blau-Weiß 1932" e.V. Stolberg.

1. Beitragshöhe

Jahresbeitrag

Aktives Mitglied 330,00€
Inaktives Mitglied 30,00€
Jugendliche bis 18 Jahre 125,00€
Schüler, Studenten, Arbeitslose über 18 Jahre 200,00€

Familienbeitrag/Ermäßigung

Jede Familie, in der mindestens ein Erwachsener aktiv gemeldet ist, erhält pro Kind unter 18 Jahren einen Rabatt von 20,00€.

Schnupperangebot (gilt für Neuaufnahmen)

  • Erwachsene:
    • 1. Jahr: 185,00€
    • 2. Jahr: 235,00€
    • 3. Jahr: 260,00€
    • ab dem 4. Jahr: voller Beitrag (330,00€)
  • Jugendliche:
    • erstes Jahr ist beitragsfrei
    • ab dem 2. Jahr: voller Beitrag (125,00€)

Zuschuss für Jugendliche für das Wintertraining

Ab dem 2. Jahr werden für das Wintertraining 80,00€ vom Verein zugesteuert.

2. Aufnahmegebühren

Keine Aufnahmegebühr für Neumitglieder.

3. Freiwillige Stunden zur Anlagenpflege

Der Jahresbeitrag kann durch freiwillige Arbeitsstunden zur Pflege der Clubanlage reduziert werden.

4. Gastspielordnung

  1. Pro Gast und Spieleinheit (Einzel = 60 Minuten, Doppel = 90 Minuten) ist eine Gebühr für
    1. Erwachsene von 5,00€
    2. Jugendliche von 3,00€

    beim Clubwirt zu entrichten. Die Spielberechtigung ist nur gültig mit einem aktiven Mitglied. Gastspieler sind vor Spielbeginn beim Clubwirt anzumelden und erhalten nach Zahlung eine Gastmarke. Sollte das Clubhaus nicht besetzt sein, ist das Clubmitglied verantwortlich für die finanzielle Abwicklung.

  2. Die Spielberechtigung gilt auf allen freien Plätzen, jedoch nur mit einer gültigen Gastmarke. Grundsätzlich haben Vereinsmitglieder auf allen Plätzen Vorrang.

  3. Gäste mit wohnhaft in Stolberg und die nicht in einem Tennisclub Mitglied sind, können maximal Zwei Mal pro Saison die Anlage nutzen.

  4. Gäste, die Mitglied sind beim TC Zweifall oder beim TC Stolberger SV, können gebührenfrei eine Gastspielmarke beim Clubwirt erhalten. Die Spielberechtigung ist nur gültig mit einem aktiven Mitglied.

  5. Inaktive Mitglieder haben pro Saison eine zweimalige Spielberechtigung.

  6. Gastspieler haben keinen Versicherungsschutz.

  7. Bei Turnieren und Schnupperstunden entfällt die Gebühr.

  8. Sondervereinbarungen gelten nur nach vorheriger Genehmigung durch den Sportwart.


Alle genannten Informationen entsprechen der aktuellen Aufnahme- und Gastspielordnung des Tennisclub Blau-Weiß Stolberg.